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Die Antwort auf das Bestellerprinzip!

Die Regierung tritt kräftig auf die „Mietpreisbremse”. Die wesentliche Änderung im Bereich der Maklergebühr ist das Bestellerprinzip. Als Vermieter werden Sie künftig in den meisten Fällen die Maklercourtage bezahlen müssen. Ein Umlegen auf die Miete ist aufgrund der Mietpreisbremse bzw. qualifizierter Mietpreisspiegel nur bedingt möglich.

Damit Sie aber nicht auf unsere fundierten Fachkenntnisse verzichten müssen, bieten wir Ihnen unseren Vermietservice an –
mit umfassender Leistung zum kleinen monatlichen Pauschalpreis.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und unseren ausgezeichneten Service.

Unsere Leistungen - umfassend und günstig!

Das können Sie als Vermieter einer Immobilie von uns erwarten:

  • Professionelle Objektaufbereitung und -präsentation

  • Ihr Zeitaufwand reduziert sich auf ein Minimum, denn die Besichtigungstermine für die Wohnung oder für das Haus werden von uns organisiert und in Einzelterminen durchgeführt.

  • Der Kostenaufwand für Telefonate, Inserate und weitere Werbemaßnahmen entfällt.

  • Wir treffen eine Vorauswahl der potentiellen Mieter, die Ihren Kriterien entsprechen. Die endgültige Wahl treffen selbstverständlich Sie.

  • Wir fordern zu Ihrem Schutz eine rechtsverbindliche Selbstauskunft ein bzw. wir führen eine Bonitätsprüfung der Mietinteressenten durch.

  • Wir bereiten einen entsprechenden Mietvertragsentwurf nach neuester Rechtsprechung für Sie vor.

  • Wir führen für Sie die Abnahme und Übergabe des Mietobjektes mit entsprechender Protokollierung und Dokumentation durch.

  • Auf Wunsch holen wir für Sie Angebote über erforderliche Renovierungsarbeiten ein.

  • Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Kündigungen.

  • Wir führen eine Wohnungsbegehung vor Abnahme zwecks Beauftragung von Renovationsleistungen durch.

  • Wir übernehmen die Mitteilung an die Hausverwaltung.

  • Wir prüfen ob ggf. die Miete erhöht werden kann/muss.

  • Auf Wunsch Durchführung der Betriebskostenabrechnung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vorliegen der Abrechnung durch den Hausverwalter und den Nachweis der Grundsteuer. Kostenaufwand einmalig 30,00 € inkl. MwSt. je Abrechnung.

Und das alles für eine Kostenpauschale in Höhe von nur 15 Euro inkl. MwSt.* monatlich!

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und unseren ausgezeichneten Service nicht nur bei Neuvermietung sondern während der gesamten Mietzeit.Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin!

*Bei Laufzeiten unter einem Jahr fallen zusätzlich Gebühren an

Ihr persönlicher Mieterpass